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Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

§ 1 Auftragserteilung und Vertragsinhalt

1. Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich durch unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

2. Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht widersprechen. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

3. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Ware von uns ausgeliefert ist. Nebenabreden, Zusicherungen und alle sonstigen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

4. Sämtliche Gewichts- und Maßangaben sowie alle publizierten Farbangaben sind Circa-Angaben. Ausschließlich Muster sind verbindlich.

§ 2 Lieferung

1. Wir sind bemüht, vorgesehene Liefertermine einzuhalten. Die Liefertermine und -fristen sind jedoch immer nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2. Wir behalten uns die Entscheidung über eine Belieferung im Einzelfall vor.

3. Alle Fälle höherer Gewalt sowie alle Fälle von Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Einschränkungen und Mangel an Roh- und Betriebsstoffen usw. berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit nach Beendigung der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien aufgrund dieser Ereignisse unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.

4. Gleiches gilt, wenn unsere Lieferanten nicht rechtzeitig, ordnungsgemäß und vollständig liefern, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre. Das gilt weiterhin auch, wenn aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen unser Vorrat nicht ausreicht, die Lieferung rechtzeitig vorzunehmen, es sei denn, uns oder unseren Mitarbeitern fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

5. Teillieferungen sind uns gestattet, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Sie werden gesondert fakturiert und sind gesondert zu bezahlen.

6. Nichtvollkaufleute sind verpflichtet, uns vor Vertragsabschluss schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen, da in diesem Falle besondere Vereinbarungen gelten.

7. Die Lieferung temperaturempfindlicher Waren, das gilt insbesondere auch für Schokoladenprodukte, unterliegt in den Sommermonaten Einschränkungen.

8. Auf Anfrage stellen wir produktspezifische Allergieinformationen zur Verfügung.

§ 3 Preise und Konditionen

1. Es gelten ausschließlich die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste. Mit dem Erscheinen dieses Kataloges sind alle vorherigen Kataloge, Preislisten und Angebote ungültig.

2. Änderungen, dazu zählen insbesondere auch Preise, Konditionen und Verpackungsformen teilen wir per E-mail-Newsletter mit. Dafür ist eine Registrierungs-Email an newsletter@berliner-kaffeeroesterei.de erforderlich. Auch eine schriftliche Mitteilung via Post ist möglich, insofern der Kunde diesen Benachrichtigungsweg ausdrücklich erbeten hat.

3. Alle Preise sind in Euro ausgewiesene Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Katalog ausgewiesenen VE-Preise gelten nur bei Abnahme ganzer und ungemischter Verpackungseinheiten oder einem Vielfachen davon.

4. Ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von € 500,- je Bestellung gewähren wir einen Rechnungsrabatt von 5 %, ab einem Auftragswert in Höhe von € 1000,- je Bestellung gewähren wir einen Rechnungsrabatt von 10 % auf die in der aktuellen allgemeinen Preisliste ausgezeichneten Preise. Sämtliches technisches Equipment und gesondert gekennzeichnete Produkte unterliegen nicht dieser Rabattstaffel.

5. Die Abbildungen in sämtlichen Veröffentlichungen der Berliner Kaffeerösterei sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung - gleich welcher Natur - ohne Zustimmung ist unzulässig.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Bankeinzug binnen 7 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar. Für nicht eingelöste Lastschriften berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von € 25,- netto. Eine Lieferung auf Rechnung oder gegen Vorkasse kann individuell vereinbart werden. Im Falle von Erstbestellungen sowie bei Lieferungen von technischem Equipment und/ oder ins Ausland wird ausschließlich gegen Vorkasse geleistet.

2. Bei Nichtzahlung wird 40 Tage nach Rechnungsstellung automatisch ein Mahnbescheid beantragt. Für diesen wird eine Bearbeitungspauschale von € 50,- netto erhoben.

3. Befindet sich der Käufer im Verzug, so hat er vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Mehrwertsteuer, zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Abzüge von Rechnungsbeträgen gelten als nicht fristgerecht geleistete Zahlungen. Ist der Käufer mit der Annahme der Ware oder Zahlung in Verzug, so werden mit Verzugseintritt alle noch offenen Forderungen gegen den Käufer zur sofortigen Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir ungeachtet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, ohne dass dem Käufer hieraus irgendwelche Rechte erwachsen.

§ 5 Versand

1. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands franko Empfangsstation ab € 150,- Lieferwert frei Haus an die vom Käufer angegebene Adresse. Exportlieferungen unterliegen besonderen Vereinbarungen. Die Wahl des Versandweges obliegt uns.

2. Sofern Lieferungen durch Spediteur oder Post erfolgen, wird ein entsprechender Frachtanteil berechnet. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Waren dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt in unserem deutschen Auslieferungslager ausgeliefert haben.

3. Lieferungen an eine Privatadresse unterliegen generell einem Zuschlag von € 2,50.

4. TK-Ware unterliegt gesonderten Versandbedingungen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht mit seinen uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen in Verzug ist, veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Sicherheiten tritt der Kunde hiermit in Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

3. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der zu unseren Gunsten erfolgten Abtretung zu unterrichten, und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Daneben sind wir auch selbst berechtigt, auf Kosten des Käufers die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen zulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Besteller ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

5. Der Käufer gestattet uns hiermit unwiderruflich den jederzeitigen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen sowie zu seinen Lagern zur Feststellung der in unserem Eigentum stehenden Waren. Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung nicht, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen.

6. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderungen gegenüber dem Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

§ 7 Beanstandungen, Mängelrügen

1. Bei Lieferung erkennbare Mängel wegen Beschädigung der Ware oder Fehllieferung sind bei Warenempfang auf der Lieferungs-/Spediteursquittung zu vermerken und uns daneben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

2. Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und zur Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu.

3. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

4. Als versteckte Mängel können nicht Qualitätsbeeinträchtigungen geltend gemacht werden, die infolge unsachgemäßer Einlagerung beim Käufer entstanden sind.

5. Mangelhafte Ware nehmen wir unter Ersatzlieferung zurück. Schlägt eine Ersatzlieferung fehl oder ist sie uns innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Käufer nach Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Sämtliche weitergehenden Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sei er vertraglich, quasi-vertraglich oder außervertraglich - sind ausgeschlossen, es sei denn, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fällt Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last. Für ein fahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften wir nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt ist. Für ein grob fahrlässiges Verhalten ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für von uns zugesicherte Eigenschaften im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 430 Abs.2 BGB.

7. Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Berufung auf angebliche Mängel der Ware die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb des vereinbarten Zahlungstermins zu verweigern, es sei denn die Beanstandung ist rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unstrittig.

8. Jede Warenlieferung reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Zurückgesandte Ware wird nur akzeptiert, wenn dies vorher vereinbart und die Sendung freigemacht wurde.

9. Beanstandungen wegen Nichtgefallen akzeptieren wir nicht. Im Zweifelsfall können von jedem Produkt zusätzliche Bilder oder Geschmacksmuster bereitgestellt werden.

§ 8 Entsorgung

Die Entsorgungsverantwortung für Verpackungen, die nicht mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind, geht auf den Käufer über.

§ 9 Haftung

Soweit die vorstehenden Klauseln keine besonderen Vorschriften enthalten, ist  vorbehaltlich der Regelung von Satz 2 - ein Schadensersatzanspruch des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern etc.) ausgeschlossen, soweit wir nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haften.

Für leicht fahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter, unserer leitenden Angestellten, unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften wir nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt und der Schaden vorhersehbar gewesen ist. Für ein grob fahrlässiges Verhalten ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen uns und dem Käufer - auch für Wechsel- und Scheck-Klagen - ist Berlin, wenn der Käufer Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das gleiche gilt, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss über Kaufverträge finden keine Anwendung. UN-Kaufrecht gilt nicht.

4. Sollten diese AGB Regelungen enthalten, die gegen geltendes Recht oder andere relevante Bestimmungen verstoßen, so bleiben unbeachtet dessen alle anderen Regelungen weiterhin in Kraft und Grundlage der Geschäftsbeziehung.

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